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§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.
Kein Ruanda-Modell, aber eine effiziente Prüfung von Anträgen (mit gemeinsamer EU-Linie) und bei Ablehnung die Rückführung unter menschenwürdigen Bedingungen.
Meine Aussage bestätigt sich jeden Monat mit der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen.
Über die persönliche Eignung eines Politikers entscheiden in unserer Demokratie vor allem die Wähler. Ich werde mich weiterhin für ihre Anliegen engagieren.
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen