Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Das von der AfD geforderte Verbot von Kopftüchern an Schulen lehnen wir ab. Unser Gesetzentwurf bezieht sich auf die Gesichtsverhüllung unter die das Kopftuch nicht fällt. Eine Einschränkung der Kommunikation und der pädagogischen Arbeit an Schulen durch das Tragen von Kopftüchern kann nicht festgestellt werden.
Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die mir die Gelegenheit gibt, mögliche Missverständnisse aufzuklären, die im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zum Thema „Deutsche Leitkultur“ bei Ihnen leider entstanden sind.
Die Expertenkommission hat eine Empfehlung bezüglich eines Grenzwertes abgegeben, welche ich dem Bundestag zugeleitet habe.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.