
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sich aller rechtstaatlicher Mittel bedienen, um extremistische Gruppierungen in Deutschland zu verfolgen. Hinweisen zu Straftaten wird konsequent nachgegangen.
Als Teil der Bundesregierung kann ich mich generell nicht zu Verbotsüberlegungen äußern, da ansonsten die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen gefährdet ist.
die Entscheidung, das BGE ins das Programm der LINKEN aufzunehmen, war äußerst knapp und bleibt umstritten. Ich selbst spreche mich gegen eine Aufnahme in unser Programm aus.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de