
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.
Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten, sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.