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(...) Wie der Wortlaut des Grundgesetzes hierzu zu verstehen ist, ist letztendlich eine Auslegungsfrage, bei der das Bundesverfassungsgericht das abschließende Entscheidungsrecht besitzt. Nach allgemeiner Auslegungspraxis, der auch wir uns verpflichtet fühlen, ist der Wortlaut des Grundgesetzes derart zu verstehen, dass direkte Volksabstimmungen auf Bundesebene nur für Artikel 29 (Länderneugliederung) und Artikel 146 (Neue Verfassung) im Grundgesetzt vorgesehen ist. (...)
Sehr geehrter Herr Nörder-Tuitje,
für das, was der Staat tut, haftet der Staat. Was denn sonst?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz,
MdB
(...) Ob künftig die Berater nachweisen müssen, dass sie anleger- und anlagegerecht beraten haben (Umkehr der Beweislast), wird derzeit mit Fachleuten aus dem Finanzdienstleistungssektor und des Verbraucherschutzes eingehend diskutiert. Zu überlegen ist zudem, ob Finanzberater ähnlich wie Versicherungsmakler Befähigungsnachweise führen und stärker in die Haftung einbezogen werden sollten und wie eine anbieterunabhängige Finanzberatung aussehen kann. (...)
(...) Seit dem Jahr 1998 stellt das Fahren unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies gilt auch dann, wenn eine mangelnde Fahrtüchtigkeit nicht nachgewiesen werden kann. (...)
(...) Zur wirkungsgleichen Übertragung der Reduzierung von Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeiten als bewerteten Anrechnungszeiten durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesesetz von 2004 auf die Versorgung der Bundesbeamten können, wie Sie richtigerweise schreiben, Zeiten der Hochschulausbildung künftig nur noch in einem Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. (...)