Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Marieluise Beck
Antwort 18.11.2008 von Marieluise Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Wie der Wortlaut des Grundgesetzes hierzu zu verstehen ist, ist letztendlich eine Auslegungsfrage, bei der das Bundesverfassungsgericht das abschließende Entscheidungsrecht besitzt. Nach allgemeiner Auslegungspraxis, der auch wir uns verpflichtet fühlen, ist der Wortlaut des Grundgesetzes derart zu verstehen, dass direkte Volksabstimmungen auf Bundesebene nur für Artikel 29 (Länderneugliederung) und Artikel 146 (Neue Verfassung) im Grundgesetzt vorgesehen ist. (...)

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort 15.11.2008 von Dieter Wiefelspütz SPD

Sehr geehrter Herr Nörder-Tuitje,

für das, was der Staat tut, haftet der Staat. Was denn sonst?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz,

MdB

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort 26.11.2008 von Joachim Pfeiffer CDU

(...) Ob künftig die Berater nachweisen müssen, dass sie anleger- und anlagegerecht beraten haben (Umkehr der Beweislast), wird derzeit mit Fachleuten aus dem Finanzdienstleistungssektor und des Verbraucherschutzes eingehend diskutiert. Zu überlegen ist zudem, ob Finanzberater ähnlich wie Versicherungsmakler Befähigungsnachweise führen und stärker in die Haftung einbezogen werden sollten und wie eine anbieterunabhängige Finanzberatung aussehen kann. (...)

Portrait von Martin Burkert
Antwort 20.11.2008 von Martin Burkert SPD

(...) Seit dem Jahr 1998 stellt das Fahren unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies gilt auch dann, wenn eine mangelnde Fahrtüchtigkeit nicht nachgewiesen werden kann. (...)

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort 17.11.2008 von Sebastian Edathy SPD

(...) Zur wirkungsgleichen Übertragung der Reduzierung von Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeiten als bewerteten Anrechnungszeiten durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesesetz von 2004 auf die Versorgung der Bundesbeamten können, wie Sie richtigerweise schreiben, Zeiten der Hochschulausbildung künftig nur noch in einem Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. (...)