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Joachim Pfeiffer
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Frage von Erich N. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Erich N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Doktor Pfeiffer,

im Zusammenhang mit der Finanzkrise würde ich Sie als mein Wahlkreisabgeordneter gern folgendes fragen:

In Anbetracht des großen Schadens den viele Kleinanleger oder Verbraucher bis jetzt durch die Krise erlitten haben, werden Rufe nach einer besseren Geldanlageberatung (priv. Altersvorsorge) lauter.

Bisher ist es so, dass durch die Reihe von Banken, Versicherern und anderen Finanzinstituten die ganze Sache viel mehr einer "Verkaufsveranstaltung" und nicht einer Beratung gleicht. Beispielsweise lässt sich ein Verbraucher in der Bank XY zum Thema Geldanlage beraten, so wird er nicht nach seiner Risikobereitschaft gefragt, er wird nicht über Risiken der jeweiligen Finanzprodukte aufgeklärt, etc.

Ich würde gerne wissen, was Sie bzw. Ihre Partei durch diese Krise gelernt haben.

Wäre es aus Ihrer Sicht nicht endlich erforderlich, den Begriff "Finanzberater" bzw. "Geldanlageberater" gesetzlich schützen zu lassen? Die momentane Situation ist leider so, dass sich jeder so nennen kann, ohne eine Ausbildung oder ähnliches vorweisen zu müssen. Eine Beratung kann so niemals stattfinden, vielmehr werden Produkte verkauft, die dem sog. Berater hohe Provisionen einbringen, was mich zum nächsten Punkt führt.

Wäre es aus Ihrer Sicht denn nicht endlich erforderlich, eine Regelung zu treffen, die besagt, dass eine Geldanlageberatung grundsätzlich durch ein Honorar abgegolten ist und nicht mehr provisionsabhängig ist? Dies würde das oben beschriebene Problem lösen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundliche Grüße aus Hertmannsweiler

Erich Nolte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nolte,

Sie sprechen mit Ihrer Anfrage ein Thema an, welches uns angsichts der Finanzkrise derzeit sehr beschäftigt. Die Arbeitsgruppen Finanzen und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion führen dazu gerade intensive Gespräche.

Der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ist zu stärken. Die Folgen der Finanzmarktkrise treffen zahlreiche Verbraucher ins Mark: fallende Aktienkurse belasten die Altersvorsorge ebenso wie die Ungewissheit über Entschädigungen bei der Kaupthing Bank oder die Ausfälle bei Lehman Zertifikaten. Offensichtlich haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Anleger risikoreiche Produkte über Anlageberater erworben, obwohl ihre eigene Risikoneigung gering ist.

Ein besserer Schutz der Verbraucher stärkt das Vertrauen in den Finanzdienstleistungssektor. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es keineswegs darum, dass Verbraucher Geld zurückerhalten, was sie durch hoch riskante Anlagen verloren haben. Unser Anliegen ist es vielmehr, dass die Kunden transparent und risikogerecht über Produkte informiert und beraten werden.

Ob künftig die Berater nachweisen müssen, dass sie anleger- und anlagegerecht beraten haben (Umkehr der Beweislast), wird derzeit mit Fachleuten aus dem Finanzdienstleistungssektor und des Verbraucherschutzes eingehend diskutiert. Zu überlegen ist zudem, ob Finanzberater ähnlich wie Versicherungsmakler Befähigungsnachweise führen und stärker in die Haftung einbezogen werden sollten und wie eine anbieterunabhängige Finanzberatung aussehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB