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(...) Hintergrund waren die grundrechtliche Verankerung der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes sowie der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz, wonach Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen gleich belastet werden müssen, und zwar unabhängig von der Verteilung der erzielten Individualeinkommen. Dementsprechend ist das Ehegattensplitting ausdrücklich kein Instrument der Förderung von Familien mit Kindern, sondern allein der Ehe. (...)

(...) Die überfällige Neuorientierung der Lehrerbildung muss die Weichen für eine zukunftsorientierte Schulentwicklung in Bayern für die Nächsten Jahrzehnte stellen. Die Empfehlungen der von unabhängigen Erziehungswissenschaftlern aus dem gesamten Bundesgebiet gebildeten "Baumert"-Kommission zur Lehrerbildung bieten dazu wichtige Ansätze. (...)

(...) Ich trete dafür ein, dass das Ehegattensplitting reformiert wird. Denn in mehr als 40 Prozent der vom Splitting profitierenden Haushalte leben keine Kinder beziehungsweise keine Kinder mehr. (...)

(...) Ich halte es ebenfalls für sinnvoll, dass Ehegattensplitting grundsätzlich zu reformieren, um bestehende Ungerechtigkeiten einer nicht mehr zeitgemäßen Regelung zu bereinigen. Eine solche grundsätzliche Reform ist allerdings in einer Großen Koalition leider nicht zu machen, denn die Union hat ein eher konservativ-rückwärtsgewandtes Familienbild. (...)