
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.
Ob und wann die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen, ist eine komplexe juristische Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere die Entscheidungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht angesiedelt.
Vor diesem Hintergrund spreche ich mich ganz klar für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Ein solches Verfahren ist nicht nur rechtlich möglich, sondern politisch geboten – um unsere demokratische Ordnung zu schützen und klare Grenzen zu ziehen.
Ich persönlich befürworte einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestages, aber diesem muss ein planvolles Vorgehen mit eindeutigen Erfolgsaussichten vorausgehen.