Antwort 19.05.2026 von Matthias Mieves SPD
Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
Wir fragen die Landesregierung konkret nach der Möglichkeit, den Beschluss der Honorarkürzungen durch das Bundesministerium für Gesundheit zu beanstanden. Hier sehen wir NRW-Gesundheitsminister Laumann in der Verantwortung, Druck auf seine Parteikollegin und Bundesministerin Warken geltend zu machen, damit es zu keinem Versorgungsengpass durch die Honorarkürzungen kommt.