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Die Rechtsgrundlage für niedrigschwellige ordnungsleitende Maßnahmen bzw. Bitten um Mäßigung in Ton und Umgang folgen aus der Sitzungsleitung durch die Bundestagspräsidentin bzw. Vizepräsidentin gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Eine moderne Verkehrspolitik sollte auf verhältnismäßige, evidenzbasierte Instrumente setzen – nicht auf ein bürokratisches Verfahren, das Betroffene häufig eher entmutigt als erzieht.

Im Fall von Frau Lipp und Herrn Röper wurden die Sanktionen nicht wegen ihrer bloßen Meinungsäußerungen verhängt, sondern aufgrund ihrer nachweisbaren Beteiligung an staatlich gesteuerten Desinformationskampagnen zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Selbstverständlich wird auch die aktuelle Bundesregierung getätigte Zusagen gegenüber Ortskräften einhalten.