Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.03.2023 von Bärbel Bas SPD
Antwort 03.05.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
die Bundesregierung verwehrt Ihnen weder das Recht auf freie Meinungsbildung noch auf freie Meinungsäußerung.
Frage zu Ihrer (womöglich rassistisch motivierten?) Unterteilung der Pankower Bürgerinnen und Bürger
Antwort 24.08.2023 von Tommy Tabor AfD
Hier versagt Berlin seit Jahrzehnten unter unterschiedlichsten Regierungskoalitionen.
Antwort 22.03.2023 von Thorsten Frei CDU
Deshalb werden wir das am Freitag beschlossene Wahlrecht verfassungsrechtlich überprüfen lassen.
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Sozialrecht ist eine Aufgabe der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und wird daher von jedem separat gehandhabt.
Antwort 22.03.2023 von Rosa Domm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Anzahl der Betroffenen in Hamburg, die ihre Wohnung mit einem Nachtspeicherofen heizen (müssen), erscheint derzeit zu gering um ein eigenes Förderprogramm aufzusetzen.