Antwort 11.07.2023 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ab dem 01.01.2024 können Sie den Wohn-Riester auch für die Modernisierung einer Heizung nutzen, wenn sie den Maßgaben einer energetischen Sanierung entspricht
Ab dem 01.01.2024 können Sie den Wohn-Riester auch für die Modernisierung einer Heizung nutzen, wenn sie den Maßgaben einer energetischen Sanierung entspricht
Ich empfehle Ihnen, einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle zu stellen, mit einem Kostenvoranschlag und dem erforderlichen Energieberater-Nachweis.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir sind überzeugt: Mit Transparenz durch klare und verpflichtende Lobby-Regeln stärken wir das Vertrauen der Menschen in politischen Institutionen und unsere Demokratie.