Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein Staat kann an unnötiger Bürokratie und ineffizienten Strukturen sparen und gleichzeitig seine Kernaufgaben zuverlässig finanzieren. Deshalb bin ich ausdrücklich dafür, Infrastruktur im ländlichen Raum staatlich zu unterstützen, wo dies notwendig ist.
Zugleich ist klar: Prävention allein löst die akuten Finanzierungsprobleme der GKV nicht kurzfristig.
Meines Erachtens werden verkehrsauffällige Minderheiten (um 12%) von allen deutschen Legislativen stets zu Lasten der regulär fahrenen Allgemeinheit begünstigt.
Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Die Bundesregierung kann – und wird – jedoch reagieren, wenn sich zentrale Risikofaktoren für die Versorgungssicherheit deutlich verschärfen.