Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns hierfür die nötigen Informationen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
bei Verpackungsangaben mit einer Nennfüllmenge von 500 bis zu 1000 Gramm oder alternativ Milliliter ist es gesetzlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter weniger enthalten sind. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN würden gerne eine Mindestfüllmenge verpflichtend machen, um systematische Unterfüllung zu unterbinden.
Der große Anklang, den das Ticket aufseiten der Bürgerinnen und Bürger gefunden hat, hat uns gezeigt: Wir brauchen ein Nachfolgermodell.
Bei dem besagten Foto waren die anwesenden MdB geimpft und getestet und die Masken wurden nur für die Dauer der Aufnahme der Fotos abgenommen.
Die verschiedenen Maßnahmen entlasten alle Bürger:innen, auch diejenigen die besonders darauf angewiesen sind.
Die drei von Ihnen verlinkten Artikel beziehen sich auf einen Zeitraum von acht Jahren. Selbst den besten Journalisten können in einem solchen Zeitraum Fehler passieren.