Lassen Sie mich klar sagen: Psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems.
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Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Herrn MdB Dr. Yannick Bury verweisen.
Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel können und sollen die Länder Bußgelder bis 100.000 € verhängen.
Wir verfolgen dafür einen ganzheitlichen Ansatz, fördern regionale Wertschöpfungsketten und haben beispielsweise die Bio-Strategie 2030 vereinbart
Ich halte die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 für einen Fehler