Sehr geehrte Frau Weippert, uns Psychol. Psychotherapeut*innen wurde zum 01.04.26 unser Honorar um 4,5% gekürzt. Wie stehen Sie zu den verzerrten Darstellungen der Krankenkassen?
Die Argumentation der Krankenkassen, die durchschnittlichen Honorare für psychotherapeutische Leistungen seien seit 2013 um 52 Prozent gestiegen – gegenüber 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Facharztgruppen – unterschlägt, dass die Honorare vor zehn Jahren deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Mindesthonorierung für psychotherapeutische Leistungen lagen. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts hat diesen Missstand behoben. Der daraus resultierende Anstieg der Honorare ist also kein Zeichen dafür, dass Psychotherapeut*innen heute überdurchschnittlich verdienen. Auch eine Anhebung der Strukturzuschläge kann die Absenkung der Vergütung nicht ansatzweise ausgleichen.
Weitere Informationen: https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info

