Herr Goiny kann nicht mitstimmen, da er Abgeordneter im Landesparlament Berlin ist, nicht im Deutschen Bundestag
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Die Wahl der Bundesverfassungsrichter wurde verschoben, um verantwortungsvoll zu handeln, sorgfältig abzuwägen und die Integrität des Gerichts zu wahren.
Stephan Standfuß ist leider gar kein Mitglied des Bundestages
Deutschland gehörte dennoch im Juli zu den Ländern, die sich gegen eine Überprüfung des Handelsabkommens mit Israel aussprachen – aus gutem Grund: Sie hätte zu einer Isolierung Israels geführt und wichtige Gesprächskanäle belastet.
Wie Sie wissen, hat Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur nach den massiven persönlichen Angriffen zurückgezogen. Das bedaure ich sehr - nicht nur, weil damit eine hervorragende Juristin dem Bundesverfassungsgericht verloren geht, sondern auch, weil es ein fatales Signal ist, wenn Diffamierungen und Falschbehauptungen am Ende Erfolg haben.
Wer an Deutschlands höchstem Gericht urteilt, muss über Parteigrenzen hinweg Vertrauen genießen und in besonderem Maße unabhängig sein. Im Fall von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf war dieses Vertrauen bei vielen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – und auch bei mir persönlich – nicht gegeben.