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Matthias Hiller
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Frage von Gunnar R. •

Die 'Deckelung' der ambulanten Psychotherapie ist eine politische Entscheidung, im GKV-Stabilisierungsgesetz festgelegt, und nicht von der Selbstverwaltung initiiert. Warum macht die CDU dies?

Sehr geehrter Herr Hiller,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 5.5.2026 darf ich Sie berichtigen: Die von Ihnen genannte 'Deckelung' ist eine politische Entscheidung (vgl. GKV-Stab.ges., S.29 ff; § 87d, Punkt 3), und explizit nicht von der Selbstverwaltung entschieden. Ambulante Psychotherapie müsste hierbei unter Punkt 4) fallen, damit sie vollvergütet wird. Dem ist so aber nicht. So kommt es faktisch durch eine Gesetzesentscheidung (!) klar zur Budgetierung der ambulanten Psychotherapie, was weniger Therapieplätze zur Folge haben wird, was widerum hohe Folgekosten verursachen wird. Wieso setzt die CDU dies um, wenn es eineindeutig höher Folgekosten verursachen wird?

Zu Ihrem zweiten Punkt, "die 4,5% Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen würden durch eine Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,5% ausgeglichen werden", lässt sich entgegen, dass der EBA ein Jahr zuvor die Strukturzuschläge um - raten Sie mal - 14,5% bereits gekürzt hatte. Es ist somit ein perfides Nullsummenspiel.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.

Ihre Kritik und Ihren Unmut kann ich immer noch gut nachvollziehen. 

Der Gesetzgeber legt die zentralen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewegt. Maßgeblich für die Stabilität der Finanzierung ist die Entwicklung der Einnahmen der GKV – konkret die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied. Diese sogenannte Grundlohnrate bildet nach § 71 SGB V grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungssteigerungen. 

Die jährliche Gesamtvergütung wird durch die Kassenärztliche Vereinigung (KVen) und Krankenkassen vereinbart. Dabei orientiert sich die Weiterentwicklung der Vergütung an bestehenden Ausgaben und Anpassungen, unterliegt jedoch den Vorgaben § 71 Absatz 1 bis 3 zur Beitragssatzstabilität. 

Das bedeutet: KVen und Krankenkassen verhandeln die konkrete Höhe der Gesamtvergütung, können das zur Verfügung stehende Budget aber nicht unbegrenzt erhöhen, sondern müssen sich an der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Wie die vereinbarte Gesamtvergütung anschließend verteilt wird, liegt wiederum in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei kann die Verteilung nach unterschiedlichen fachärztlichen Versorgungsbereichen getrennt erfolgen (§ 87 Absatz 3 SGB V). 

Die Vergütung psychotherapeutischer Versorgung wird regelmäßig auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei hat sich die Union stets dafür eingesetzt, dass auch die Daten des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wurden die Vergütungen in der Vergangenheit wiederholt an gestiegene Kosten angepasst. 

Die aktuelle Überprüfung basiert auf der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für den medizinischen Bereich aus dem Jahr 2023, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Darauf aufbauend hat das Institut des Bewertungsausschusses eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben, um genauere Daten zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. 

Auf Basis dieser Daten hat der Bewertungsausschuss am 11. März die Absenkung der Vergütung beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diese Entscheidung nicht mitgetragen und inzwischen Klage dagegen eingereicht. Entsprechend wird der Beschluss derzeit sowohl gerichtlich als auch durch das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht überprüft. 

Ihr Zitat klingt danach, dass geäußert wurde, die Kürzungen würden durch Strukturzuschläge absolut ausgeglichen werden. Dies habe ich nicht geäußert. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Zuschläge nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Unabhängig davon bleibt eine gute und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dazu gehören aus unserer Sicht eine realistische Bedarfsplanung, eine verlässliche Vergütung, weniger Bürokratie, Nutzung digitaler Formate (nach Möglichkeit) und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Versorgungsbereiche. 

Außerdem gehört aus meiner Sicht auch die ehrliche Diskussion dazu, wie begrenzte Mittel im Gesundheitssystem sinnvoll eingesetzt werden können. 

Mit freundlichen Grüßen 

Matthias Hiller MdB

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