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Matthias Hiller
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Frage von Gunnar R. •

Die 'Deckelung' der ambulanten Psychotherapie ist eine politische Entscheidung, im GKV-Stabilisierungsgesetz festgelegt, und nicht von der Selbstverwaltung initiiert. Warum macht die CDU dies?

Sehr geehrter Herr Hiller,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 5.5.2026 darf ich Sie berichtigen: Die von Ihnen genannte 'Deckelung' ist eine politische Entscheidung (vgl. GKV-Stab.ges., S.29 ff; § 87d, Punkt 3), und explizit nicht von der Selbstverwaltung entschieden. Ambulante Psychotherapie müsste hierbei unter Punkt 4) fallen, damit sie vollvergütet wird. Dem ist so aber nicht. So kommt es faktisch durch eine Gesetzesentscheidung (!) klar zur Budgetierung der ambulanten Psychotherapie, was weniger Therapieplätze zur Folge haben wird, was widerum hohe Folgekosten verursachen wird. Wieso setzt die CDU dies um, wenn es eineindeutig höher Folgekosten verursachen wird?

Zu Ihrem zweiten Punkt, "die 4,5% Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen würden durch eine Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,5% ausgeglichen werden", lässt sich entgegen, dass der EBA ein Jahr zuvor die Strukturzuschläge um - raten Sie mal - 14,5% bereits gekürzt hatte. Es ist somit ein perfides Nullsummenspiel.

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