als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD
Antwort 11.11.2022 von Martin Kröber SPD
der Hamburger Hafen steht als einer der größten Häfen der Welt im innereuropäischen und internationalen Wettbewerb, auch um Containerfracht aus China.
Antwort 02.02.2023 von Verena Hubertz SPD
Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.
Antwort 14.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen hingegen erhalten diejenigen, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 eine Leistung der Rentenversicherung beziehen.
Antwort 04.11.2022 von Katja Mast SPD
Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Sie wird ohne Antrag direkt ausgezahlt
Antwort 15.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Wir sanieren, modernisieren und erweitern die Schieneninfrastruktur.