Ich verfolge die Diskussion rund um das Thema digitale Spiele und die Praxis, bereits gekaufte Inhalte oder Funktionen nachträglich unzugänglich zu machen, mit großem Interesse. Grundsätzlich gilt für mich und auch für uns als EVP-Fraktion sowie CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament: Verbraucherschutz, Transparenz und Fairness im digitalen Binnenmarkt müssen gewährleistet sein.
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Die CSU setzt sich weiterhin aktiv für die Senkung der Stromsteuer für Privatkunden ein – mit dem Ziel, spürbare Entlastung zeitnah zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat klare Reformen gestartet – für Wirtschaft, Ordnung und Gerechtigkeit. Erste Maßnahmen wirken, weitere werden im Herbst folgen.
Für die Menschen aktiv zu werden, umfasst natürlich viele Politikbereiche, ob Wirtschaftspolitik, Bildung, Gesundheit, Soziales. Lassen Sie mich deshalb ein paar Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht wichtig sind und wo es voran geht.
Ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, ist derzeit offen. Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Die rechtlichen Hürden sind dabei sehr hoch: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv-kämpferisch und aggressiv durchzusetzen versucht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.