Das Thema wurde in meiner Fraktion noch nicht abschließend beraten
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In den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz haben wir fundamentale Veränderungen für ein technologieoffenes Gesetz erreicht, dem ich in seiner Endfassung zustimmen konnte
Manches haben wir bereits auf den Weg gebracht, anderes werden wir in den kommenden Jahren umsetzen. Hier eine Auswahl:
Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. In Ihrem Fall finden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/.
Wenn wir klimaneutralen Individualverkehr vorantreiben, erübrigt sich auch die Frage nach einem Tempolimit.
Ein dauerhaftes Fortbestehen der Staatsleistungen in Höhen von (derzeit) ca. 600 Millionen Euro ist nicht nur nicht mehr vermittelbar, sondern widerspricht auch dem Anliegen des Grundgesetzes