Ich werde Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, das von Ihnen beschriebene Thema mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu besprechen.
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Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
In einem nächsten Schritt wollen wir GRÜNEN studentische Hilfskräfte in den Tarifvertrag des Landes aufnehmen.
Auf Grund der geltenden Wissenschaftsfreiheit und Unabhängigkeit der Hochschulen in unserem Land empfehle ich Ihnen sich mit der Universitätsleitung über Ihr Anliegen auseinander zu setzen.
Die Arbeit von studentischen Hilfskräften ist unverzichtbar für Lehre und Forschung an unseren Hochschulen.
die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität.