Als CSU setzen wir uns im Europäischen Parlament für eine praktikable und wissenschaftlich fundierte Regulierung im Bereich gentechnisch veränderter Pflanzen ein, die sowohl Umwelt- und Verbraucherschutz als auch Innovation und Ernährungssicherheit gesetzlich klar regelt
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Frage, wie neue Technologien in der Landwirtschaft verantwortungsvoll genutzt werden können, beschäftigt derzeit viele Menschen. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wahlfreiheit sind dabei entscheidende Voraussetzungen für das Vertrauen in politische Entscheidungen.
Die beschlossenen Regeln zur Neuen Gentechnik sind aus meiner Sicht ein schwerer Rückschritt. Für NGT-1-Pflanzen entfallen zentrale Vorgaben zur Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Damit wird die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen deutlich eingeschränkt. Zugleich drohen eine weitere Konzentration von Patentrechten bei wenigen großen Konzernen, neue Abhängigkeiten und erhebliche Nachteile für ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Wir haben uns im Bundestag und auf EU-Ebene auf verschiedenen Wegen und mit viel Nachdruck für den Erhalt der Umwelt- und Verbraucherschutzstandards eingesetzt.
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder.