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Angelika Niebler
CSU
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Frage von David Samuel K. •

Sie betonen Ernährungssicherung als Ziel der NGT-Reform – aber warum erfordert das den Verzicht auf Kennzeichnung? Sichere Ernte und informierte Verbraucher schließen sich nicht aus.

Sehr geehrte Frau Niebler,

Ernährungssicherung ist ein ernstes Anliegen – und ich nehme Ihre Argumentation für moderne Züchtungsmethoden ernst. Stabile Ernteerträge trotz Dürren und Extremwetter sind eine gesellschaftliche Notwendigkeit, über die wir uns einig sein können.

Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann: Warum muss Ernährungssicherung auf Kosten der Verbraucher erkauft werden? Eine Kennzeichnungspflicht verhindert keine einzige Ernte. Sie gibt mir lediglich die Möglichkeit, am Supermarktregal selbst zu entscheiden, was ich kaufe.

Ohne Kennzeichnung verliere ich diese Wahlfreiheit still und unbemerkt. Bio-Betriebe verlieren ihren Schutz vor Kontamination. Und das Vorsorgeprinzip – ein Grundpfeiler europäischen Verbraucherschutzes – wird zugunsten von Schnelligkeit geopfert.

Ich bitte Sie: Ernährungssicherung und Transparenz sind kein Widerspruch. Setzen Sie sich für beides ein.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Neue Gentechnik sowie die Frage nach Versorgungssicherheit. Gerne möchte ich Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen. 

Ihre Bedenken bei diesem sehr sensiblen Thema kann ich nachvollziehen und teile Ihre Meinung, dass wir mit Blick auf die Qualität sowie die Resistenz unserer Lebensmittel Vorsicht walten lassen müssen. In meinem Wahlkreis werde ich nicht nur von Landwirtinnen und Landwirten, sondern auch von vielen Menschen, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, darauf angesprochen. Das Thema ist in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als CSU im Europaparlament einen verantwortungsvollen Ansatz verfolgen und uns bezüglich der Neuregelungen intensiv beraten. Dank unserer Bäuerinnen und Bauern haben unsere Lebensmittel in Bayern eine besonders hohe Produktqualität. Das müssen wir erhalten. 

Als CSU setzen wir uns im Europäischen Parlament für eine praktikable und wissenschaftlich fundierte Regulierung im Bereich gentechnisch veränderter Pflanzen ein, die sowohl Umwelt- und Verbraucherschutz als auch Innovation und Ernährungssicherheit gesetzlich klar regelt. Dass sich im Trilogergebnis einige Positionen des Parlaments nicht wiederfinden, sehe ich kritisch. 

Unser Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Pflanzen zu schaffen, die mithilfe neuer genomischer Techniken entwickelt wurden. Eine klare und ausgewogene Regulierung dieser Technologien ermöglicht es, auf der einen Seite unsere Lebensmittelqualität auf einem sehr hohen Niveau zu halten und auf der anderen Seite den neuen landwirtschaftlichen Herausforderungen, wie anhaltende Trockenheit und Regenausfälle, zu entgegnen. Als oberbayerische Abgeordnete steht für mich fest: Ich werde keinem Ergebnis zustimmen, das mich nicht vollständig überzeugt. Die Europäische Kommission muss durch regelmäßige Überprüfungsverfahren und Berichtspflichten dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. der Landwirte erfolgt. Auch in Bayern werden wir prüfen müssen, wie wir die Vorgaben letztlich umsetzen werden. 

Für mich besonders drängend ist die Patentfrage. Sie wird nicht in der NGT-Verordnung selbst geregelt, sondern in der Biopatent-Richtlinie 98/44/EG. Ich habe deshalb gemeinsam mit Unionskolleginnen und -kollegen Anfang April einen Brief an die Kommission geschrieben und ein klares Signal vor der Abstimmung eingefordert, dass diese Richtlinie überprüft wird. Aus unserer Sicht darf es nicht dazu kommen, dass Züchter und Landwirte durch unklare oder zu weitgehende Patentierungen in ihrer Arbeit eingeschränkt werden oder neue Abhängigkeiten entstehen. Der Brief hat die Diskussion in Brüssel wieder angestoßen.

Mit freundlichen Grüßen #
Angelika Niebler 

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