Die AfD ist derzeit seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.
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Die AfD ist zumindest in Teilen als rechtsextrem eingestuft, eine Überprüfung ihrer Verfassungstreue ist einer der nächsten möglichen Schritte.
konsequent gegen die AfD
Die SPD will eine Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe einsetzen, um Belege für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zu sammeln. Sollte sich genügend belastbares Material ergeben, werden wir darauf hinwirken, dass Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung – also ein Verfassungsorgan – unverzüglich einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellt.
Grundsätzlich sind an ein Verbot von Parteien in Deutschland hohe Hürden angelegt. Deswegen ist es entscheidend Parteien wie die AfD inhaltlich zu stellen.
Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei, welche auf ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden sollte.