Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
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Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Beruflich beschäftige ich mich bereits intensiv mit der Landespolitik.
Vieles was ich von der AfD lese, höre und im Parlament von der AfD-Fraktion erleben musste, steht in krassem Widerspruch zu meinem Verständnis des Grundgesetzes. Deshalb stehe ich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht offen gegenüber.
Die FDP und ich unterstützen beispielsweise die Schaffung von Versickerungsflächen und die Beschattung privater Gebäude und Flächen, um das Grundwasser zu erhalten und der Aufheizung städtischer Räume entgegenzuwirken.