Antwort 16.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Ihre Fragestrategie ist leicht durchschaubar. Aus Kontakten, Kritik und Medienberichten wird noch keine rechte Steuerung der Union.
Die Entscheidung darüber, wer in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern regiert, treffen allerdings die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme.
Deutschland ist auch auf schwierige Regierungswechsel durch seine Verfassung vorbereitet.
Der Rechtsstaat darf im digitalen Raum nicht systematisch blind sein.
Die Verhandlungen auf europäischer Ebene sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich diesen nicht vorgreifen kann.