Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
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Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Beamte und Selbstständige würden nicht nur einzahlen, sie würden auch Ansprüche erwerben und auch mitbringen - dies gesagt ist es alles andere als ausgemacht, ob dieser Vorschlag tatsächlich zielführend ist
Antwort 29.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Ich bin völlig bei Ihnen - wir brauchen wirksame Strukturreformen des Gesundheitssystems.
Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Kluge Politik setzt aus meiner Sicht immer ein besonderes Maß an Abwägung und vor allem die Fähigkeit voraus, Kompromisse zu finden
Antwort 29.12.2025 von Stephan Brandner AfD
Hierzu haben wir bereits einige parlamentarische Initiativen eingebracht und werden dies auch weiterhin tun.
Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Rentnerinnen und Rentnern können grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzen