Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.
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Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.
Nach dem Abgeordnetengesetz von Rheinland-Pfalz melde ich alle Nebeneinkünfte der Landtagsverwaltung, die diese Angaben auf den Internetseiten des Landtags gesammelt veröffentlicht, was einen wichtigen Beitrag zu Transparenz und Vertrauen in unsere parlamentarische Arbeit darstellt.
Die Polizei in Rheinland-Pfalz ist bereits sehr gut aufgestellt. Dennoch muss sie sich kontinuierlich weiterentwickeln, um den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Fürsorgepflicht des Staates ist unbestritten. Beamte und Soldaten haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung. Genau deshalb arbeitet die Bundesregierung daran, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich um ein komplexes Verfahren handelt, bei dem rechtliche, finanzielle und praktische Fragen rechtssicher geklärt werden müssen.
Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre.