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Bitte informieren Sie sich mehr aus erster Hand und besuchen Sie doch im neuen Jahr eine meiner Veranstaltungen im Rahmen der Reihe "Bausemers Bericht aus Brüssel".
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.
Das Land Hessen hat lediglich eine Empfehlung abgegeben, die rechtlich für die Städte und Gemeinden nicht bindend ist, da diese die Steuern festsetzen.
Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag, um Menschen zu helfen im Alter und bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt und eigenständig zu wohnen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.