Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen in Teilen kritisch gesehen werden. Mir ist bewusst, dass die hausärztliche Versorgung bereits heute vielerorts – insbesondere im ländlichen Raum – an ihre Belastungsgrenzen stößt.
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Für mich ist es gut vertretbar, dass die Grenze moderat angepasst wird, sodass „die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde”, zumal die Maßnahme erst ab 2032 wirksam wird, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat
Ich kann Ihre Sorge nachvollziehen, möchte aber direkt klarmachen: Eine faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.
Unser Ziel ist es, das IFG einfacher, verständlicher und bürgerfreundlicher zu machen.
Die SPD-Bundestagsfraktion und ich unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben und somit werde ich auch keinem Gesetz in dieser Form zustimmen.