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Holger Mann
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Frage von Jakob v. •

Was ist ihre Position zur de facto Abschaffung des IFG, die vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr von H.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur Zukunft des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Ich kann Ihre Sorge nachvollziehen, möchte aber direkt klarmachen: Eine faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.

Das IFG hat sich seit seiner Einführung vor rund 20 Jahren bewährt. Transparenz ist eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen deshalb auch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz.

Aus meiner Sicht sollte das IFG weiterentwickelt werden – nicht zurückgebaut. Das bedeutet insbesondere, die Verfahren einfacher, verständlicher und digitaler zu gestalten. Eine konsequente Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse kann dazu beitragen, Auskunftsanträge schneller und effizienter zu bearbeiten und gleichzeitig die Verwaltungsmodernisierung voranzubringen.

Gleichzeitig müssen wir angesichts veränderter Sicherheitslagen prüfen, ob der Schutz sensibler Informationen – etwa im Bereich der kritischen Infrastruktur oder anderer sicherheitsrelevanter Bereiche – weiterhin ausreichend gewährleistet ist. Bereits heute enthält das Informationsfreiheitsgesetz Ausnahmeregelungen zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsinteressen. Diese haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bewährt.

Eine Weiterentwicklung des IFG darf nicht zu einer Verschlechterung der bestehenden Auskunftsrechte führen. Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft auf Zugang zu staatlichen Informationen müssen erhalten bleiben. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Mit besten Grüßen

Holger Mann

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