Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
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Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes wurden bereits rund 300.000 Anträge gestellt. Bislang können sowohl natürliche als auch juristische Personen ohne Angabe von Gründen Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten beantragen. Die Bearbeitung dieser Anfragen verursacht einen erheblichen personellen und sachlichen Aufwand.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Gesetz in seiner bisherigen Form zu reformieren und dabei einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung zu schaffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.