Wie stehen Sie zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)?
Sehr geehrte Frau Poschmann,
im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, dass sich für mehr Transparenz und Kontrolle der Politik durch den Bürger eingesetzt wird: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.
Im "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" findet sich dazu:
1. Anfragen nur noch bei "berechtigtem Interesse"
2. Anfragen nur noch für natürliche Personen
3. Schwärzung der Namen von Mitarbeitern
Diese Änderungen führen dazu, dass Anfragen aus beliebigen Gründen abgelehnt werden können, Organisationen wie Amnesty International keine Anfragen mehr stellen dürfen und nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer Entscheidungen getroffen hat.
Dies entkernt den Gedanken des IFG und öffnet Korruption Tür und Tor. Es ist damit das Gegenteil von dem, was vereinbart wurde.
Wo sehen Sie den Mehrwert für Bürger und wie werden Sie sich dazu positionieren?
M.
G. B.
Sehr geehrter B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und der grundsätzlich voraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen hat sich bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz. Aus diesem Grund wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, das erreichte Transparenzniveau des Informationsfreiheitsgesetzes zu bewahren.
Gleichzeitig braucht das IFG eine Weiterentwicklung. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Gesetz in seiner bisherigen Form zu reformieren und dabei einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung zu schaffen. Die Verfahren sollen einfacher, verständlicher und transparenter werden, während das Recht auf Informationszugang gewahrt bleibt.
Ein wichtiger Schritt ist die Digitalisierung der Bearbeitung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, Akten noch händisch schwärzt. Wenn wir hier digital werden, wird die Bearbeitung beschleunigt und zugleich unnötige Bürokratie abbgebaut.
Angesichts vermehrter Bedrohungen, von innen wie außen, muss dennoch geprüft werden, ob die staatliche Resilienz und insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen weiterhin ausreichend gewährleistet sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG bereits die notwendigen Vorschriften zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsbelange. Überprüft werden sollten jedoch einzelne Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen, etwa zu kritischen Infrastrukturen.
Eine Verschlechterung des Informationszugangs für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft würde das Vertrauen in staatliches Handeln und damit auch dessen politische Legitimität schwächen. In den künftigen Beratungen werden wir mögliche Änderungen des IFG deshalb besonders kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

