Werden Sie einer Schwächung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen oder sich für seinen Erhalt einsetzen?
Sehr geehrter Herr Stüwe,
Mit großer Sorge habe ich von den Plänen erfahren, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abzuschwächen. Das IFG ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und demokratische Kontrolle auszuüben.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das IFG weiterzuentwickeln. Die nun diskutierten Änderungen – etwa ein „berechtigtes Interesse“ als Voraussetzung für Anfragen, hohe Gebühren oder Einschränkungen für Presse und Zivilgesellschaft – würden die Informationsfreiheit jedoch erheblich beschneiden.
Seit 20 Jahren ist das IFG ein wichtiges Instrument für Transparenz und Vertrauen in Politik und Verwaltung. Seine Schwächung wäre ein Rückschritt für die demokratische Kontrolle.
Ich bitte Sie daher, sich im Innenausschuss entschieden für den Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes und staatliche Transparenz einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch.de
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe

