Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
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Ich persönlich bin für eine deutliche Einschränkung privater Feuerwerkskörper (Ausnahme Klasse F1). Zentrale, professionell organisierte Feuerwerke – ggf. in Kombination mit Drohnen oder Musik – halte ich für eine sinnvolle und zeitgemäße Alternative.
Aus rechtsstaatlicher Sicht spricht viel dafür, den privaten Umgang mit Feuerwerk, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ähnlich streng zu regulieren oder ganz zu untersagen, um die körperliche Unversehrtheit Dritter wirksam zu schützen
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Um sie zu schützen, werden wir das ministerielle Weisungsrecht an Staatsanwält*innen transparent ausgestalten.
Für viele gehört ein maßvolles Feuerwerk zum Jahreswechsel weiterhin zu den festen Traditionen, ebenso wie Raclette oder „Dinner for one“.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.