Wieso ist betrunken Autofahren verboten, betrunken böllern aber nicht?
Hallo Maren F.,
mit Ihrer Frage berühren Sie die grundsätzliche Debatte über ein mögliches Verbot privaten Böllerns in Deutschland.
Unbestritten ist, dass insbesondere unregulierte Feuerwerkskörper erhebliche Gefahren für Leib und Leben darstellen. Die jüngsten Zahlen aus Berliner Krankenhäusern in der Silvesternacht zeigen erneut, dass der gleichzeitige Konsum von Alkohol und der private Umgang mit Böllern ein erhebliches Risiko darstellt und in der Praxis immer wieder zu schweren Verletzungen führt.
Ihr Vergleich zwischen betrunkenem Autofahren und betrunkenem Böllern halte ich dabei für sehr treffend. Betrunkenes Autofahren ist nicht deshalb verboten, weil Autofahren an sich unerwünscht wäre, sondern weil es sich um eine potenziell hochgefährliche Tätigkeit handelt, die ein hohes Maß an Kontrolle, Reaktionsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein erfordert. Der Gesetzgeber greift hier präventiv ein, um andere Menschen vor vermeidbaren Gefahren zu schützen.
Diese Logik lässt sich auf das private Böllern übertragen. Aus rechtsstaatlicher Sicht spricht daher viel dafür, den privaten Umgang mit Feuerwerk, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ähnlich streng zu regulieren oder ganz zu untersagen, um die körperliche Unversehrtheit Dritter wirksam zu schützen.
Als Linke greifen wir diese Forderung auf und setzen uns bereits seit Jahren für ein individuelles Böllerverbot in Anbetracht der Gefahren (die insbesondere im Zusammenspiel mit Alkoholkonsum einhergehen) ein.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaminski

