Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
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Ich habe mich bereits diesbezüglich gegenüber dem STERN geäußert.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Daher rege ich an, dass sie die genannte Problematik auch an die Stadt Bochum herantragen und darauf drängen, dass in den Vierteln, wo es hohen Bedarf und wenig private Stellplätze gibt, solche öffentlichen abschließbaren Abstellanlagen gebaut werden und die entsprechende Landesförderung in Anspruch genommen wird.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.