Wie ich bereits in meiner vorherigen Nachricht beschrieben habe, sehe ich aktuell keinen politischen Handlungsbedarf, zumal diese Regelung rechtlich bereits mehrfach überprüft wurde. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
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Mir ist weder bekannt, dass es eine Höchstgrenze des Zuverdienstes gibt, noch dass es steuerfreie Beträge gibt
Die Diskussion um das Ehegattensplitting und die verschiedenen Vorschläge dazu verfolge ich sehr aufmerksam. Sie kennen die Haltung der CDU, die ich auch persönlich teile: Das Ehegattensplitting ist zentrales Instrument zur Stärkung von Ehe und Familie. Dies sollte auch in Zukunft so bleiben.
Auch wenn wir im Bayerischen Landtag auf die Honorargestaltung nicht unmittelbar Einfluss nehmen können, ist für uns klar: Wir müssen auf Bundes- und Landesebene die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken, damit die tatsächlichen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung gedeckt werden können.
Danke für Ihre Frage. Hierüber sind mir nur teilweise Daten bekannt.
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert