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Landtagskandidatin Dorothea Deppermann vor einer Sandsteinmauer, sichtbar ist der Oberkörper mit dunkelblauem Blazer, gelbem T-Shirt und gemustertem Schaltuch, Haare sind zum Zopf gebunden
Antwort von Dorothea Deppermann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 24.07.2025

Ich bin im Landtag von NRW als Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz für Münster und Coesfeld tätig. Daher kann ich leider bei der Abstimmung im Bundestag nicht für Frau Brosius-Gersdorf abstimmen. Säße ich dort, würde ich es sofort tun!

Portrait von Svenja Schulze
Antwort von Svenja Schulze
SPD
• 28.07.2025

Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.

Bild Matthias Hauer MdB
Antwort von Matthias Hauer
CDU
• 07.08.2025

Sobald feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, werde ich mir in sorgfältiger Abwägung eine Meinung dazu bilden.

Portrait von Rebecca Lenhard
Antwort von Rebecca Lenhard
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 14.08.2025

Leider hat Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, bevor der Bundestag über sie hätte abstimmen können. Wir von der Grünen Bundestagsfraktion bedauern diesen Schritt sehr, denn sie ist eine exzellente und hoch qualifizierte Juristin, die wir bei einer Wahl unterstützt hätten.

Portrait von Sabine Weigand
Antwort von Sabine Weigand
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 24.07.2025

Wenn ich ein Mandat im Bundestag hätte, würde ich selbstverständlich für Frau Brosius stimmen. Leider bin ich aber Landtagsabgeordnete und kann deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen. Ich weiß aber, dass meine grünen KollegInnen im Bundestag der selben Meinung sind wie ich.

Portrait von Jochen Kohler
Antwort von Jochen Kohler
CSU
• 16.09.2025

Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.

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