
Ich bin im Landtag von NRW als Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz für Münster und Coesfeld tätig. Daher kann ich leider bei der Abstimmung im Bundestag nicht für Frau Brosius-Gersdorf abstimmen. Säße ich dort, würde ich es sofort tun!
Ich bin im Landtag von NRW als Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz für Münster und Coesfeld tätig. Daher kann ich leider bei der Abstimmung im Bundestag nicht für Frau Brosius-Gersdorf abstimmen. Säße ich dort, würde ich es sofort tun!
Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.
Sobald feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, werde ich mir in sorgfältiger Abwägung eine Meinung dazu bilden.
Leider hat Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, bevor der Bundestag über sie hätte abstimmen können. Wir von der Grünen Bundestagsfraktion bedauern diesen Schritt sehr, denn sie ist eine exzellente und hoch qualifizierte Juristin, die wir bei einer Wahl unterstützt hätten.
Wenn ich ein Mandat im Bundestag hätte, würde ich selbstverständlich für Frau Brosius stimmen. Leider bin ich aber Landtagsabgeordnete und kann deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen. Ich weiß aber, dass meine grünen KollegInnen im Bundestag der selben Meinung sind wie ich.
Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.