Wie stehen Sie zu einem AfD-Verbotsverfahren? Falls Sie dafür sind, was tun Sie für dieses Verfahren? Falls Sie dagegen sind, warum?
Bitte beziehen Sie sich auf die Ergebnisse des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. "Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?" vom 25. Juni 2026.https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf
Sehr geehrter Herr J,
vielen Dank für Ihre Frage!
Die AfD radikalisiert sich seit Jahren kontinuierlich. Sie sät Hass, verachtet unsere Demokratie zutiefst und fügt unserem Land großen Schaden zu.
Bereits eine erste Lektüre der Ergebnisse der Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstreicht diese Einschätzung und legt unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht. Belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD sind gegeben. Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass sich keine innerparteilichen Strömungen gegen radikale Kräfte stelle, es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder mit verfassungsfeindlichen Positionen gebe, und Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert. Bei der Entscheidung, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen.
Daher habe ich bereits 2024 den Antrag meiner Kolleg*innen Renate Künast, Irene Mihalic, Lukas Benner und anderer zu einer zweistufigen „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ unterstützt. Den Antrag und eine detaillierte Begründung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014105.pdf
Leider war dieser Antrag nicht erfolgreich. Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht aber gegeben. Deshalb ist jetzt die Zeit, in der wir als überzeugte Demokrat*innen handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg bringen müssen!
Wir als Grüne Fraktion, und insbesondere unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann, haben daher die Fraktionsvorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen erneut eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen.
Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sara Nanni

