Derzeit liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Daher sind viele Details, insbesondere zu möglichen Übergangsregelungen, zur Behandlung bestehender Bestände, zur Verlustverrechnung oder zu möglichen Bagatellgrenzen, noch offen.
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Ich halte diese allerdings so nicht für beantwortbar, da es auch bei den Empfehlungen der Rentenkommission nicht darum geht, rein statistisch das Renteneintrittsalter an eine gestiegene Lebenserwartung zu koppeln, sondern auch um die Frage der besonderen individuellen Belastungen im Berufsleben.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.
Für mich ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Da es sich dabei auch noch um ein nicht zustimmungspflichtiges Einspruchsgesetz handelt, sind auch die Handlungsmöglichkeiten der Länder begrenzt, was nicht heißt, dass es keine gibt.
Unsere Verantwortlichen in der Bundesregierung und im Bundestag tun derzeit alles, um die Systeme stabil zu halten. Notwendige, mitunter schmerzhafte Entscheidungen nicht zu treffen, wäre ein Versagen der Verantwortlichen in der Politik.