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Viviane Sigg
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Frage von Laila G. •

Wie gehen Sie mit der kurzfristig geplanten Streichung der angemessenen Vergütung für Psychotherapie im SGB V um?

Sehr geehrte Frau Sigg, nach erfolgter Honorarkürzung, der beabsichtigten Budgetierung von Psychotherapie und steigenden Kosten für Sozialversicherungen steht meine Existenz und die Versorgung meiner PatientInnen auf dem Spiel. Nun will die CDU kurzfristig (5.7.26) zusätzlich aus des SGB V die angemessene Vergütung für Psychotherapie streichen, welche mühsam vor Gericht erstritten wurde und erst kostendeckendes Arbeiten möglich machte. Dieser Plan wird finaler Sargnagel für Psychotherapie sein. Bitte verhindern Sie dies.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 08.07.2026 zu den Beratungen um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag. Ich bitte um Nachsicht für die verspätete Rückmeldung, aber auch zu berücksichtigen, dass ich als Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg nicht unmittelbar in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden war.

Wie Sie wissen, wurde das Gesetzgebungsverfahren am 10 Juli 2026 im Deutschen Bundestag abgeschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Zu dem Gesetzesvorhaben stand die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg im Austausch mit unseren Bundestagsabgeordneten und hat sich mit diesen beraten – zum einen über die Reform an sich und zum anderen natürlich über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf Baden-Württemberg. 

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten ist uns besonders wichtig. Wir wissen von den zunehmenden Patientenzahlen, ihren Notlagen wie auch von den Erfolgen der Therapeut:innen. Nicht nur, aber vor allem in Hinblick auf die Wartezeiten der Patient:innen auf die Behandlung gibt es in der Psychotherapie viel zu verbessern. Dies war und ist der SPD bewusst. In der Folge konnten wir einen kompletten Absatz mit der CDU/CSU im Koalitionsvertrag im Bund zur Psychotherapie mit einer ganzen Reihe von Zielen vereinbaren.

Allerdings werden wir im Bund nicht nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch in der Rente, in der Pflege und in anderen Sozialgesetzbüchern Leistungseinschränkungen beschließen müssen. Insbesondere globale Veränderungen auf den Handelsmärkten, darunter auch die amerikanische Zollpolitik, sowie Unsicherheiten und extreme Kostensteigerungen in der Energieversorgung führen in Deutschland und speziell auch in der Automobilindustrie von Baden-Württemberg zu großen Verwerfungen und Arbeitsplatzverlusten. In der Folge haben sowohl die Sozialversicherungen als auch den Steuerkassen erheblich geringere Einnahmemöglichkeiten. 

Unsere Verantwortlichen in der Bundesregierung und im Bundestag tun derzeit alles, um die Systeme stabil zu halten. Notwendige, mitunter schmerzhafte Entscheidungen nicht zu treffen, wäre ein Versagen der Verantwortlichen in der Politik.

Speziell die gesetzliche Krankenversicherung steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Seit Ende 2023 hat sich die finanzielle Lage der GKV erheblich verschlechtert. Im Jahr 2024 wiesen die Krankenkassen und der Gesundheitsfonds ein Defizit von insgesamt knapp 10 Milliarden Euro aus. Die dramatische Finanzlage der GKV hat in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt.

Hauptursache für das große Defizit ist eine extrem beschleunigte Ausgabenentwicklung, die deutlich oberhalb der Zuwächse bei den Einnahmen liegt: Die Ausgaben steigen derzeit um knapp 8 Prozent pro Jahr. Bereits für das Jahr 2027 ist von einer Deckungslücke in Höhe von deutlich mehr als 15 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könnte die Deckungslücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Die Zusatzbeitragssätze würden auf rund 4,7 Prozent steigen, der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung also auf bis zu 19,3 Prozent. Das können wir weder den Versicherten noch der deutschen Wirtschaft zumuten. Sicher: Wir hätten uns gewünscht, dass auch mehr Steuermittel die Einnahmesituation verbessern könnten. Das gilt gerade für die vollständige Gegenfinanzierung der Beiträge für die SGB II-Berechtigten. Aber angesichts der Lage im Bundeshaushalt wird das nur in kleinen Schritten gelingen, etwa auch mit Hilfe der vereinbarten neuen Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.

Deshalb ist es notwendig, im Bund mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Entwicklung der Ausgaben der GKV wieder mehr mit der Entwicklung der Einnahmen in Übereinstimmung zu bringen. Das heißt gerade nicht, dass es in den Bereichen der einzelnen Leistungserbringer in den nächsten Jahren keine Vergütungserhöhungen mehr geben wird. Nur werden diese mehr als bisher an die Einnahmeentwicklung geknüpft. Das betrifft tatsächlich auch die Entgelte für die Psychotherapeut:innen, genauso wie die vieler andere Berufsgruppen oder Einrichtungsarten. Dabei wird es den niedergelassenen Psychotherapeut:innen weiterhin möglich sein, bei Vollzeittätigkeit und alleiniger Behandlung von gesetzlich Versicherten ein Netto-Einkommen zu erzielen, welches ihrer verantwortlichen Tätigkeit entspricht und sehr deutlich oberhalb der Durchschnittseinkommen von allen Vollzeit-Erwerbstätigen liegt. 

Kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelang es unseren Verhandlungsführer:innen, noch Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf zu erzielen. Insbesondere haben wir erreicht, dass es keine Therapieabbrüche geben soll und dass in der Zukunft Kinder und Jugendliche sowie komplexe und dringliche Fälle zusätzlich zum aktuellen Budget finanziert werden sollen. Das sichert die Versorgung gerade der vulnerablen Gruppen.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane Sigg MdL

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