Wie gehen Sie mit der kurzfristig geplanten Streichung der angemessen Vergütung von Psychotherapie im SGB V um?
Sehr geehrte Frau Evers, nach erfolgter Honorarkürzung, der beabsichtigten Budgetierung von Psychotherapie und steigenden Kosten für Sozialversicherungen steht meine Existenz und die Versorgung meiner PatientInnen auf dem Spiel. Nun will die CDU kurzfristig (5.7.26) zusätzlich aus des SGB V die angemessene Vergütung für Psychotherapie streichen, welche mühsam vor Gericht erstritten wurde und erst kostendeckendes Arbeiten möglich machte. Dieser Plan wird finaler Sargnagel für Psychotherapie sein. Bitte verhindern Sie dies.
Ich teile Ihre Sorge, gesundheitspolitisch sind die auf Bundesebene geplanten finanziellen Einschnitte im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel.
Gespart wird ausgerechnet dort, wo ein Großteil der Versorgung für vergleichsweise wenig Geld stattfindet, nämlich in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Dabei steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig, Wartezeiten für viele Patient*innen sind bereits jetzt unzumutbar lang und Praxen stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Allerdings ist eine Gesellschaft, in der Menschen psychisch gesund sind und bei Bedarf frühzeitig Unterstützung erhalten widerstandsfähiger gegenüber Krisen. Eine gute ambulante Versorgung kann zudem lange und kostenintensive Klinik- und Reha-Aufenthalte verhindern. Auch die Zahl der Krankentage aufgrund psychischer Erkrankungen nimmt stetig zu – und lässt sich nur durch eine gute ambulante Versorgung wirksam mindern.
Ich muss Ihnen aber ehrlicherweise sagen, dass meine Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Bundesgesetze begrenzt sind. Da es sich dabei auch noch um ein nicht zustimmungspflichtiges Einspruchsgesetz handelt, sind auch die Handlungsmöglichkeiten der Länder begrenzt, was nicht heißt, dass es keine gibt.
Aktuell wird z.B. auf verschiedenen Ebenen noch viel über Änderungen verhandelt. Ob diese Änderungen aus Sicht der Länder ausreichen und deshalb, wie geplant, am Freitag im Bundesrat ohne Einschaltung des Vermittlungsausschusses beschlossen werden können, lässt sich derzeit allerdings noch nicht sicher sagen.
Ich kann ihnen aber versichern, meine Fraktion und ich beschäftigen uns intensiv mit dem Thema und stehen im engen Austausch mit unserem Ministerium und der Bundesebene.
Der Eilantrag der grünen Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundestagsabstimmung über die GKV-Reform wurde leider abgewiesen, aber wir werden dran bleiben, um unser Möglichstes zu tun.
Freundliche Grüße
Daniela Evers MdL

