Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
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Prof. Dr. Trabert ist kurz vor seiner Wahl in den Bundestag schwer erkrankt. Er kann sein Mandat nicht wahrnehmen. Deshalb kann er auch diese Fragen nicht beantworten.
Bitte fragen Sie bei den anderen Abgeordneten der Linksfraktion nach, wie sie sich dazu verhalten.
Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.
Es ist gut, dass der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Whatsapp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten in der EU keine Mehrheit gefunden hat
Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung
Deutschland hat gegen den Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft und damit gegen anlasslose Scans von privaten Kommunikationsinhalten gestimmt. Die Union hat sich den Bedenken, die wir uns unsere Justizministerin Stefanie Hubig von Anfang an hatten, angeschlossen.