Deshalb halte ich es weiterhin und dauerhaft für wichtig, Verdachtsfälle von Korruption genau zu untersuchen und in bestätigten Fällen auch entsprechend zu bestrafen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.10.2021 von Matthias Mieves SPD
Antwort 25.10.2021 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unser Grundgesetz gewährleistet die Freiheit des Mandats, jede und jeder Abgeordnete ist letztlich nur sich selber und seinem Gewissen verpflichtet.
Antwort 29.10.2021 von Isabell Huber CDU
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Antwort 10.01.2022 von Michael Link FDP
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Antwort 25.10.2021 von Armin Waldbüßer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Antwort 22.10.2021 von Johann Saathoff SPD
Vor dem Gesetz sollen trans- inter und nicht binäre Menschen gleichgestellt sein.