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Frage von Richard H. •

Sehr geehrter Herr Link, warum werden in BW Schlagfallen noch erlaubt, obwohl sie dem Tier unsägliches Leid zufügen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Einsatzes von Schlagfallen in Baden-Württemberg.

Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten. Darunter fallen auch die so genannten Totschlagfallen. Abweichungen von diesem Verbot sind nur unter gewissen Voraussetzungen und nur ausnahmsweise erlaubt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link, MdB

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