Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Katharina Gebauer
Antwort 07.08.2026 von Katharina Gebauer CDU

Private Nachrichten müssen geschützt bleiben, zugleich müssen Kinder und Jugendliche wirksam vor Missbrauch und digitaler Ausbeutung geschützt werden. Entscheidend ist daher, ob die Regelungen zielgenau, verhältnismäßig und technisch sicher ausgestaltet sind.

Bernd Krückel MdL
Antwort 28.07.2026 von Bernd Krückel CDU

Ich teile den Wunsch, dass Familienfotos und persönliche Gespräche geschützt bleiben.

Portrait von Sebastian Hartmann
Antwort 12.08.2026 von Sebastian Hartmann SPD

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Er darf aber nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger vorsorglich durchsucht wird.

Portrait von Jens-Peter Nettekoven
Antwort 30.07.2026 von Jens-Peter Nettekoven CDU

Die CDU-Landtagsfraktion hat beispielsweise mit der Stärkung der Polizei- und Justizstrukturen, dem weiteren Ausbau spezialisierter Ermittlungsstellen zur Bekämpfung von Kinderpornografie, besseren Angeboten der Präventionsarbeit an Schulen sowie der Unterstützung von Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Familien wichtige Initiativen angestoßen. So verbinden wir konsequenten Kinderschutz mit einem hohen Anspruch an Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Freiheitsrechte.

Frage von Norbert R. • 22.07.2026
Wie stehen Sie zur anlasslose Chatkontrolle?
Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 23.07.2026 von Dietmar Bartsch Die Linke

Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.

Portrait von Peter Aumer
Antwort 24.07.2026 von Peter Aumer CSU

Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.