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Dirk Panter
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Frage von Matthias M. •

Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030. Welche Position beziehen Sie zu dieser Zielrichtung?

Sehr geehrter Herr Panter,

Die Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030 an – Sachsen liegt derzeit bei 9,5 %. Um diese Lücke zu schließen, gilt Agri-Photovoltaik als vielversprechend. Um sie wirklich nachhaltig zu gestalten, wird zunehmend die Ausrichtung an Cradle-to-Cradle (C2C)-Prinzipien gefordert, inklusive der Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme, was eine länderübergreifende Arbeitsgruppe aktuell vorbereitet .

Befürworten Sie C2C-konforme Agri-PV als Instrument zur Steigerung des Bio-Anteils in Sachsen?

Welche konkreten Schritte (Flächen, Förderung, Planungsrecht) wollen Sie unternehmen, um Sachsen hierbei als Vorreiter zu positionieren?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin angesprochenen Überlegungen zur Verbindung von Ökolandbau, Agra-Photovoltaik und dem Cradle-to-Cradle-Prinzip.

Das Ziel, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern, ist eine Zielsetzung der Bundesregierung, eine konkrete Ländervorgabe gibt es nicht. Die praktische Ausgestaltung des Ökolandbaus erfolgt im Zusammenspiel von EU-Agrarpolitik, Bundesrecht sowie den Förderprogrammen und Vollzugszuständigkeiten der Länder.

Agri-PV ist vor allem ein Instrument der Energie- und Flächenpolitik. Ihre planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich maßgeblich nach Bundesrecht; bei Freiflächenanlagen spielen zugleich Kommunen über die Bauleitplanung eine zentrale Rolle. Länder können insbesondere über Raumordnung, Förderprogramme und Genehmigungsvollzug Einfluss nehmen.

Im Freistaat Sachsen wird Agri-PV bereits aktiv begleitet: Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) führt gemeinsam mit der HTW Dresden jährlich ein Agri-PV-Forum durch, es gibt begleitende Forschungsprojekte zur landwirtschaftlichen Praxis (z.B. auf dem Betrieb Gut Krauscha), die Feldtage und Informationsangebote für die Praxis.

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Agri-PV und einer Umstellung auf ökologischen Landbau besteht allerdings nicht: Eine Agri-PV-Anlage macht einen Betrieb nicht automatisch zu einem Bio-Betrieb und ersetzt weder die betriebliche Umstellungsentscheidung noch die dafür erforderlichen Absatzmärkte, Beratung und Förderung. Ob und unter welchen Voraussetzungen naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkannt werden können, ist zudem ein eigenständiges Fach- und Rechtsgebiet; entscheidend sind jeweils konkrete Eingriffsfolgen und die naturschutzfachliche Wirksamkeit der Maßnahme.

Cradle-to-Cradle-orientierte Anforderungen an Planung, Materialeinsatz, Rückbau und Wiederverwertung können bei Agri-PV-Projekten sinnvoll sein. Sie sollten jedoch fachlich belastbar ausgestaltet werden und dürfen nicht dazu führen, dass unterschiedliche Ziele und Rechtsinstrumente – Ausbau des Ökolandbaus, Energieerzeugung und naturschutzrechtliche Kompensation – pauschal miteinander verbunden werden, ohne konkrete Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu betrachten.

Grundsätzlich befürworten wir als SPD-Fraktion die Ausweitung des Ökolandbaus, den weiteren Ausbau von Agri-Photovoltaik und die Stärkung von Cradle-to-Cradle-Prinzipien in der Landwirtschaft und im Anlagenbau. Wir plädieren dafür, diese drei Felder gezielt zu stärken – über passgenaue Förderinstrumente, praxisnahe Beratung und klare, rechtssichere Rahmenbedingungen auf den jeweils zuständigen Ebenen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter 

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