Antwort 01.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
In dem Interview mit dem Tagesspiegel, das den von Ihnen zitierten Meldungen zugrunde liegt, sagt Katrin Göring-Eckardt: „Es gab eine Veränderung nach der anderen. (…) Ich habe Verständnis dafür, dass Leute sich überfordert fühlen, deswegen muss man aber keine rechtsradikale Partei wählen.“
Schwermut zu verbreiten wollten wir für einige Tage unterlassen - können wir aber gern wieder in einer der nächsten Folgen tun