Antwort 23.06.2023 von André Berghegger CDU
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Seit spätestens 2011 sind Lieferengpässe bei Medikamenten weltweit Diskussions-Thema, trotzdem wurde das Problem über mehr als zehn Jahre in Deutschland nur zögerlich angegangen
Da es ihm jedoch ein wichtiges Anliegen ist, die Zuschriften bestmöglich zu beantworten, verfasst das Bundestags-Team in enger Absprache mit Herrn Nouripour die Antworten auf Ihre Fragen.