Antwort 11.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Um was für eine Art der Reform es sich im Endeffekt handeln wird, darüber sind wir noch mit den entsprechenden Ministerien und Stakeholdern wie Universitäten und Verbänden im engen Austausch und in der Beratung.
Bitte schreiben Sie mir direkt per E-Mail an s.toscani@cdu-fraktion-saar.de, damit ich individuell auf Ihr Anliegen eingehen kann.
Den potenziellen Schaden des Einsatzes von legalen Waffen muss die ukrainische Führung bewerten - und niemand sonst.
Ihre Fragen zum Bebauungsplan Rödermark-Waldacker sollten Sie bitte an die Stadtverwaltung Rödermark richten.