Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.